Aufnahmevoraussetzungen
Interesse an der Entwicklung und Erprobung von Maschinen und Anlagen. Es gelten die Bestimmungen über die Aufnahme in die Höhere Abteilung.
Abschluss
Reife- und Diplomprüfung
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Dauer: 5 Schuljahre
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Praktikum: mindestens acht Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang sind Pflicht
Qualifikation und Berechtigung nach Abschluss
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Abgeschlossene Berufsausbildung mit EU-DIPLOMNIVEAU
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Studienberechtigung für UNIVERSITÄTEN und FACHHOCHSCHULEN
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nach 3 Jahren Praxis: Standesbezeichnung INGENIEUR
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nach 3 Jahren Praxis: der Abschluss ersetzt die Meister- und Unternehmerprüfung
Ausbildungsinhalte
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Allgemeine maschinenbauliche Ausbildung mit fachspezifischen Schwerpunkten der Fahrzeugtechnik (Hybridmotoren, etc.)
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Vertiefte Elektrotechnik- und Elektronikausbildung, den Anforderungen der Fahrzeugtechnik entsprechend
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Zeitgemäßer Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln in den unterschiedlichsten Bereichen (Inventor, Mathcad, etc.)
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Allgemeinbildung mit betonter Förderung der Ausdrucks- und Darstellungsfähigkeit auch in der Zweitsprache Englisch
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Wirtschafts- und Rechtsinhalte, betrieblichen Erfordernissen entsprechend
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Praktische Werkstatt- und Laborarbeit
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Verfassung einer Diplomarbeit (häufig in Kooperation mit Wirtschaft und Industrie)
Berufsfelder
- Betriebsleiter: KFZ-Fachbetrieb
- Konstruktion fahrzeugtechnischer Teile und Baugruppen
- Entwicklungsleiter Simulationssoftware z.B. FEM / Topologie-Bauteil-Optimierung
- Sachverständigentätigkeit (für Behörden z.B. SV gem. §125, § 126 KFG), für Versicherungen im Rahmen eines technischen Büros, geeignete Person gem. PBStV (Pickerlprüfer) nach facheinschlägiger Praxis
- Messtechnische Fahrversuche
- Kundendienst- oder Schulungsleiter
- Qualitätsbeauftragte in Produktionsbetrieben
- Vertriebs- und Einkaufsspezialisten / Key-Account-Management
- Produktionsleiter, Kraftfahrzeugtechniker
- Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik
- Leitung Technisches Büro
- u.v.m.